Fliegen mit erlaubtem Gepäck
In Flugzeugen verbotene Gegenstände & Flüssigkeiten
Seit dem 6. November 2006 gilt die neue EU-Regelung zur Luftsicherheit, insbesondere für Flüssigkeiten im Handgepäck. Zu den Flüssigkeiten zählen Lotionen, Gels, Creme/Pasten, Sprays/Druckbehälter und sogar Sirup & Suppen. Ein paar Beispiele: Getränke, Haargel, Sonnenmilch, Zahnpasta, Rasierschaum, verschiedene Cremes und flüssige Deodorants.
Vorbereitung für die Reise
Sie dürfen in Ihrem Handgepäck nur Behälter mit maximal 100 ml Verpackungsvolumen mitnehmen. Die erlaubte Gesamtmenge für das Handgepäck ist auf 1 Liter beschränkt (10 x 100ml). Zusätzlich müssen Sie die Behältnisse in einem transparenten und verschließbaren Plastikbeutel, vorbereitet für die Sicherheitskontrolle, vorlegen. Ausnahmen werden bei Babynahrung und Medikamenten gemacht.
Für Sperrgepäck wie Surfboards gibt es zusätzliche Schalter
Artikel für den täglichen Bedarf verstauen Sie in Ihrem Reisegepäck und geben es einfach beim Check-In mit auf.
Sollten Sie nach der Sicherheitskontrolle in der Abflugzone doch noch Flüssigkeiten kaufen wie zum Beispiel Getränke oder Ihnen fehlt noch ein Sonnenschutzmittel, dann sind das Artikel die im kontrollierten Bereich erworben wurden, diese gelten als sichere Flüssigkeit und dürfen natürlich mit ins Handgepäck genommen werden.
Duty Free Shop Canariensis am Flughafen Fuerteventura
Zusätzlich verbotene Gegenstände sind, unter vielen anderen, auch Feuerwaffen, Messer, Säbel und Armbrust. Giftige und chemische Substanzen wie Säuren, Gifte, radioaktive Substanzen, Chlor oder auch explosive Substanzen wie Granaten, Sprengzünder, Propan und Farblösemittel sind nicht erlaubt. Auch sind Benzinfeuerzeuge wie z.B. Zippos nicht gerne gesehen.