Immaterielles Kulturerbe für Spanien
12›01›2011 Andrea Robersspanien
Die UNESCO hat für das Jahr 2011 gleich 5 kulturelle Ausdrucksformen als immaterielles Kulturerbe in Spanien ausgezeichnet. Darunter sind gelebte kulturelle Traditionen aller Ausdrucksformen gemeint und daher wird der Titel auch als lebendiges Kulturgut bezeichnet.
Von den schützenwerten und immateriellen Kulturgütern aus aller Welt wählte die UNESCO für Spanien den Flamenco Tanz, die Falknerei, die Menschenpyramide Castells, die für Katalonien typisch ist, den Sibyllengesang (ein prophetischer - gregorianischer Gesang mit düsterem Text) und die Mittelmeerdiät.
Diese Diät soll vor Krankheiten wie Krebs und kardiovaskulären Erkrankungen schützen.
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